DIENSTLEISTUNG

ÜBERPRÜFUNG VON LEITERN UND GERÜSTEN

Unsere Leiter-Prüfung trägt in erheblichem Maße zur Vermeidung schwerster Arbeitsunfälle bei. Ähnlich wie im Falle von Lagersystemen verpflichtet der Gesetzgeber Arbeitgeber zu größtmöglicher Sorgfalt. Im Rahmen der Betriebssicherheits-Verordnung (BGV-D 36/GUV V D 36) heißt es in Paragraph 30 (1): »Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass mechanische Leitern nach Änderungen oder Instandsetzung, mindestens jedoch einmal jährlich, von einem Sachkundigen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.« Unsere Fachleute sind im Sinne des Gesetzes ausschließlich »Sachkundige«, die auf Grund ihrer »fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Leitern und Tritte hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik z.B. DIN-Normen, technische Regeln[...] so weit vertraut« sind, dass sie »den arbeitssicheren Zustand von Leitern und Tritten beurteilen« können.
2021 STROHMEIER GmbH & Co. KG